Maxipark

Park

MontagDienstagMittwochDonnerstagFreitagSamstagSonntag

09:00 - 21:00

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09:00 - 21:00

Kasse

MontagDienstagMittwochDonnerstagFreitagSamstagSonntag

09:00 - 19:00

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09:00 - 19:00

Schmetterlingshaus

MontagDienstagMittwochDonnerstagFreitagSamstagSonntag

10:00 - 18:00

10:00 - 18:00

10:00 - 18:00

10:00 - 18:00

10:00 - 18:00

10:00 - 18:00

10:00 - 18:00

Familienausstellung

MontagDienstagMittwochDonnerstagFreitagSamstagSonntag

10:00 - 18:00

10:00 - 18:00

10:00 - 18:00

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10:00 - 18:00

Preise

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Anfahrt

Events

Gastronomie

Genüsse für Augen und Ohren gibt es im Park. Die für den Magen finden Sie im Bistro "Werkstatt", wobei auch dort das Auge nicht außer Acht gelassen wird.

Bei gutem Wetter ist eine kühle Erfrischung im Biergarten hinter der Werkstatthalle einfach ein Muss. Oder darf es ein Eis auf den Seeterrassen sein? Des Weiteren gibt es bei guter Witterung mobile Verkaufsstände im Park.

Das Team der maxigastro versorgt Sie in Ihrer Erholungspause und hilft Ihnen gerne weiter.

Planung und Ausrichtung von Familien- und Geschäftsfeiern - sowie Events aller Art, fragen Sie das Team der maxigastro.

Kontakt maxigastro

Schmetterlings-Haus

Das größte tropische Schmetterlingshaus in NRW

Bis zu 80 verschiedene Schmetterlingsarten aus den tropischen Regionen von Süd- und Mittelamerika, Afrika, Thailand, Malaysia und den Philippinen leben im Laufe einer Saison im größten tropischen Schmetterlingshaus in NRW.

Die Schmetterlinge fliegen frei durch das rund 450 qm große Tropenparadies.

Bestaunen Sie handtellergroße Nachtfalter wie den Atlas-Seidenspinner und schauen Sie, wie er fast bewegungslos seinen Tagesschlaf verbringt.

Hier ein kleiner Vorgeschmack

Grünes Klassenzimmer

Das Grüne Klassenzimmer bietet ein vielfältiges Gruppenprogramm für Kinder und Jugendliche an.

Natur, Geschichte, Erlebnis, Kreativität, Klettern, Spiel und Spaß für Kindergärten, Grundschulen, Förderschulen, Sekundarstufen I u. II bis hin zu Kindergeburtstagen stehen zur Verfügung - gehen Sie auf Entdeckungstour und suchen Sie sich ein passendes Programm für Ihre Gruppe aus.

Bei den Angeboten im Bereich Klettern und Erlebnispädagogik arbeiten wir mit unserem Kooperationspartner "die Wipfelstürmer" 02381/25712 zusammen.

Wir freuen uns auf Ihren Besuch und geben Ihnen gerne weitere Informationen.

 

Ansprechpartner:

Das Grüne Klassenzimmer
Markus Maul
Das Büro ist immer montags und donnerstags zwischen 14.00 Uhr und 17.00 Uhr besetzt.
02381/98210-24
maul@maximilianpark.de

Parkübersicht

Download Parkplan

Spaß für groß und klein
Ein Paradies für Kinder ist das Kinderspielland. Die Themenspielplätze für unterschiedliche Altersstufen sorgen dafür, dass garantiert keine Langeweile aufkommt. "Papa und Mama, wann fahren wir wieder nach Hause?", fragt da keiner so schnell.

Einfach mal Spazierengehen
Im Park führen Wege durch bunte Gärten, über urwüchsiges Haldengelände, vorbei an einem Teich- und Sumpfgebiet zum Schulgarten vom Grünen Klassenzimmer. Tauchen Sie ein in eine Welt aus Kunst & Natur. In allen Parkbereichen laden Sitzplätze zum Verweilen und Ausruhen ein. Am künstlich angelegten Maximiliansee warten inmitten der farbenfrohen Uferbepflanzung die Seeterrassen mit einem kleinen Imbiss. Hier verwöhnt sie unser Gastronom.

Zauberhafte Falter
Danach geht's zum größten tropischen Schmetterlingshaus Nordrhein-Westfalens. Hier leben ca. 80 verschiedene Arten der bunten Falter.

Immer was los
Darüber hinaus bereichern vielfältige Kulturereignisse das Parkgeschehen. Zahlreiche Veranstaltungsflächen - unter freiem Himmel oder in den Hallen, Sälen und Seminarräumen - bieten Platz für Kindertheater, Kabarett oder Konzerte. Die genauen Termine finden Sie in unserem Veranstaltungskalender.

Maxipark Hamm – Da spielt sich was ab!

 

 

Über Uns

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AGB Park

Benutzerordnung/Parkordnung für den Maximilianpark Hamm

  1. Diese Benutzungsordnung gilt für den Maximilianpark Hamm, und für alle
    Veranstaltungen, die auf dem Gelände und in den Gebäuden stattfinden. Mit
    dem Betreten des Parks wird diese Benutzungsordnung anerkannt.
  2. Der Zutritt zum Park ist nur mit einer gültigen Eintrittskarte gestattet. Ein
    Rechtsanspruch auf den Zutritt zum Park besteht nicht. Für besondere
    Veranstaltungen kann ein zusätzliches Eintrittsgeld/Entgelt erhoben werden.
    Der Umtausch von Karten oder ein Geldersatz für verloren gegangene
    Eintrittskarten ist ausgeschlossen. Erworbene Tageskarten gelten nur für den
    entsprechenden Tag und sind nicht übertragbar. Sie sind während des
    Besuches mitzuführen und Mitarbeitern auf Verlangen vorzuzeigen.
  3. Dauerkarten sind personalisiert und nicht übertragbar. Sie gelten nur in
    Verbindung mit einem gültigen Lichtbildausweis. Die Dauerkarte ist auf dem
    Gelände mitzuführen und auch den Mitarbeitern auf Verlangen vorzuzeigen.
    Wobei ausgewiesene Sonderveranstaltungen, wie zum Beispiel dem
    Mittelalterlichen Markt ist nach Festlegung durch die Maximilianpark Hamm
    GmbH von Dauerkarteninhabern ein zusätzliches Eintrittsgeld zu entrichten.
    Bei Verlust der Dauerkarte oder einer Anschlusskarte wird eine
    Bearbeitungsgebühr in Höhe von 5,- € erhoben und eine neue Ersatzkarte
    ausgestellt.
  4. Kindern ist der Zutritt und Aufenthalt nur mit einer geeigneten verantwortlichen Begleitperson gestattet. Die Begleitperson ist zur ständigen Aufsicht verpflichtet. Kinder dürfen insbesondere im Bereich der Wasserflächen, Spielplätze und geländebedingten Höhenunterschieden mit erhöhter Absturzgefahr nicht unbeaufsichtigt gelassen werden. Das Beklettern von Bauwerken, Kunstgegenständen ist nicht gestattet.
  5. Tiere dürfen nicht mit auf das Gelände genommen werden. Von der Regelung
    ausgenommen sind eingetragene Behindertenbegleithunde.
  6. Beim Besuch des Parks wird ein harmonisches Miteinander aller
    Parkbesucher vorausgesetzt. Dieses bedeutet die gegenseitige
    Rücksichtnahme, Pflanzen oder Pflanzenteile, sowie das Entfernen von
    Samenständen ist untersagt. Der Park ist grundsätzlich sauber zu halten und
    der Abfall in den dafür vorgesehenen Abfalleimern zu entsorgen. Bitte füttern
    Sie keine im Park befindlichen Tiere, insbesondere Enten.
  7. Das Grillen außerhalb der dafür vorgesehenen Grillhäusern und einer Stelle
    im Grillpfad ist untersagt.
  8. Es ist nicht gestattet unbefugt Waren oder Dienstleistungen jedweder Art
    anzubieten, Werbung zu betreiben oder Sammlungen durchzuführen. Beim
    Benutzen von elektroakustischen Geräten und Musikinstrumenten ist auf die
    Ruhe Dritter Rücksicht zu nehmen.
  9. Grundsätzlich ist den Aufforderungen des Aufsichtspersonals Folge zu leisten.
  10. Jeder Besucher des Maximilianparks erkennt sich damit einverstanden, dass
    auf dem Gelände von Ihnen eventuell erstellte Fotos- , Film-,
    Fernsehaufnahmen für die Dokumentation, allgemeine Öffentlichkeitsarbeit,
    Presse, Funk und Fernsehen oder andere Medien erstellt und verbreitet
    werden dürfen, ohne dass hieraus Ansprüche abgeleitet werden können.
    Jegliche Art von Aufzeichnungen in Bild oder Ton auf dem Gelände des Parks
    für gewerbliche Zwecke sind ohne schriftliche Genehmigung der
    Maximilianpark Hamm GmbH verboten.
  11. Es ist nicht gestattet über dem gesamten Parkgelände oder im Park Drohnen
    bzw. Quadrocopter aufsteigen/fliegen zu lassen. Zu Widerhandlung wird
    strafrechtlich verfolgt.
  12. In allen Gebäuden und auf den Spielplätzen des Parks herrscht das
    gesetzliche Rauchverbot.
  13. Das Trinken von Alkohol ist auf den Spielflächen untersagt!
  14. Zuwiderhandlung und Verstöße gegen diese Benutzungsordnung können mit
    einem Verweis aus dem Gelände geahndet werden.
  15. Die Haftung der Maximilianpark Hamm GmbH und der von ihr beauftragten
    Personen ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.


Maximilianpark Hamm GmbH
Alter Grenzweg 2
59071 Hamm
Wir wünschen Ihnen einen unbeschwerten und schönen Tag im Park.

AGB's Veranstaltungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen
für den Erwerb von Veranstaltungskarten im Maximilianpark Hamm


Mit dem Erwerb dieser Eintrittskarte unterwirft sich der Erwerber und Eintrittskarteninhaber den nachfolgenden Vertragsbedingungen des Veranstalters.

1. Jugendliche unter 16 Jahren haben nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten Zutritt.
2. Der Veranstalter hat keinerlei Einfluss auf Gestaltung, Länge, Inhalt und Lautstärke der Veranstaltung.
3. Schadensansprüche aus positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss und unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen, soweit der Veranstalter, sein gesetzlicher Vertreter oder seine Erfüllungsgehilfen nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben und keien vertragswesentlichen Pflichten verletzt worden sind. Ansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung sind bei leichter Fahrlässigkeit auf den Ersatz des vorhersehbaren Schadens beschränkt.
4. Das Mitbringen von Getränken, Glasbehältern, Dosen, Kanistern, pyrotechnischen Gegenständen, Fackeln sowie Waffen ist generell untersagt. Bei Nichtbeachtung erfolgt Verweis aus dem Veranstaltungsgelände. Beim Einlass kann eine Sicherheitskontrolle mit Leibesvisitation stattfinden.
5. Das Recht, den Einlass aus wichtigem Grund gegen Rückerstattung den Nennwertes der Eintrittskarte zu verwehren, bleibt vorbehalten.
6. Das Mitbringen und Benutzen von Tonbandgeräten, Foto- und Film- und Videokameras - auch für den privaten Gebrauch - ist untersagt und kann strafrechtlich verfolgt werden. Handys sind während der Veranstaltung auszuschalten.
7. Die Eintrittskarte berechtigt zum einmaligen Besuch der auf der Eintrittskarte genannten Veranstaltung (Datum und Uhrzeit). Beim Verlassen des Veranstaltungsortes verliert die Karte ihre Gültigkeit. Karten ohne Abriss sind ungültig. Es ist nicht gestattet, ohne gültige Eintrittskarte oder sonstige Berechtigung den Veranstaltungsort zu betreten.
8. Vertragliche Beziehungen kommen durch den Erwerb der Eintrittskarte ausschließlich zwischen dem Erwerber und Inhaber der Eintrittskarte und dem Veranstalter zustande.
9. Die Eintrittskarten sind grundsätzlich vom Umtausch ausgeschlossen, eine Zurücknahme erfolgt nur bei Absage der Veranstaltung, die der Veranstalter zu verantworten hat. Veranstaltungen, die durch höhere Gewalt entfallen, können vom Veranstalter auf einen Ausweichtermin verlegt werden, dabei behalten die verkauften Eintrittskarten ihre Gültigkeit, zu einer Rücknahme ist der Veranstalter nicht verpflichtet.
10. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die Veranstaltung örtlich und / oder terminlich und zeitlich zu verlagern oder eine Veranstaltung auch ersatzlos abzusagen.
Wird die Veranstaltung abgesagt, so erhält der Karteninhaber den Eintrittspreis gegen Rückgabe der Eintrittskarte bei der Vorverkaufsstelle zurück, bei der er die Karte erworben hat, wenn diese spätestens binnen zwei Wochen nach dem ursprünglichen Konzerttermin und der Absage vorgelegt wird. Spesen wie Hotel, Reisekosten, Verpflegung, Versand-/ oder Ticketgebühren u. a. können nicht zurückerstattet werden. Weitere Ersatzansprüche kann der Karteninhaber gegen den Veranstalter nicht geltend machen.
11. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, ohne vorherige Ankündigung das Vorprogramm zu ändern sowie inhaltliche Teile einer Show zu tauschen. Programmänderungen möglich!
12. Das Parken auf unbewachten Plätzen und Straßen erfolgt auf eigene Gefahr.
13. Der Veranstalter haftet nicht für verloren gegangene Sachen und Gegenstände außerhalb der bewachten Garderobe.
14. Alkoholisierte Personen können von der Teilnahme an der Veranstaltung ausgeschlossen werden.
15. Der Inhaber der Eintrittskarte willigt ohne Vergütung durch den Veranstalter darin ein, im Rahmen der Veranstaltung Bildaufnahmen des Inhabers zu vervielfältigen, zu erstellen, zu senden oder senden zu lassen sowie in audiovisuellen Medien zu benutzen. Diese Einwilligung erfolgt räumlich und zeitlich unbeschränkt.
16. Die Hausordnung der jeweiligen Veranstaltungsstätte und die Hinweise der Ordnungskräfte sind zu beachten. Das Betreten des Bühnen- bzw. Garderobenbereichs ist untersagt. Bei Zuwiderhandlungen erfolgt eine Verweisung vom Veranstaltungsort.
17. Bei Musikveranstaltungen besteht aufgrund der Lautstärke die Gefahr von Hör- und Gesundheitsschäden. Der Veranstalter übernimmt hierfür keinerlei Haftung. Bei Bedenken rät er vom Besuch der Veranstaltung ab bzw. empfiehlt Hörschutz zu benutzen.
18. Karten sind zum Wiederverkauf und zur Versteigerung nicht zugelassen.

Änderungen und Irrtümer vorbehalten

Pläne & Flyer